Vertragsrecht
Beispiel:
Petra A. (28) hat beim Händler Martin W. (38) einen Gebrauchtwagen gekauft. Der Händler verwandte ein standardisiertes Vertragformular, in dem steht, dass jede Haftung des Verkäufers ausgeschlossen ist.
Nach 100 km hat das Auto einen Getriebeschaden. Petra möchte, dass Martin die Reparaturkosten übernimmt. Dieser verweigert das mit dem Hinweis auf den vereinbarten Gewährleistungsausschluss.
Petra erfährt von ihrer Rechtsanwältin, dass dieser pauschale Passus unwirksam ist. Sie kann also sämtliche Gewährleistungsrecht wie Nachbesserung, Minderung und schließlich auch Rücktritt vom Kaufvertrag und Schadensersatz geltend machen.