Verkehrsrecht
Beispiel:
Rudi D. (45) und Hans K. (25) kollidieren mit ihren Pkw. Alleiniger Verursache ist Hans. Rudi bekommt den Schaden von der Versicherung des Hans erstattet.
Was er nicht weiß: Er hätte die Verminderung des Wiederverkaufswertes und noch viele weitere seiner Schäden ersetzt bekommen, z.B. den Mietwagen für die Dauer der Reparatur, Nutzungsausfalleld, Schmerzensgeld, Erwerbsausfallgeld, Arzt- und Behandlungskosten u.v.m.
Auch die Anwaltsrechnung hätte die gegnerische Versicherung übernommen. Wäre bei Rudi eine Teilschuld festgestellt worden, häten sich die Versicherungen der Unfallbeteiligten die Anwaltsrechnung prozentual geteilt.