Arbeitsrecht
Beispiel:
Marianne F. (42), verheiratet, Mutter zweier Kinder (17, Schüler, 22, Student) bekommt nach 6 Jahren Betriebszugehörigkeit als einzige Mitarbeiterin von ihrem Arbeitgeber, dem Bäcker B. die Kündigung aus betriebsbedingten Gründen (mangels Arbeitsaufkommens). Sie hatte zuletzt 1.200 Euro brutto verdient.
Marianne akzeptiert die Kündigung, geht am nächsten Tag zum Arbeitsamt und meldet sich arbeitslos. Ein Jahr lang erhält sie Arbeitslosengeld bis sie wieder Arbeit findet.
Hätte Marianne stattdessen sofort ihre Rechtsanwälting eingeschaltet, hätte diese mit einer Kündigungsschutzklage eine Abfindung von 3.600 Euro brutto und Lohnfortzahlung bis zum Ende des Verfahrens erstritten, weil andere Mitarbeiter nach ordnungsgemäßer Sozialauswahl vor ihr gekündigt hätten werden müssen. Auch hätte sie Marianne hinsichtlich des Annexenvertrages bei der Kündigungsschutzklage unterstützen können.