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Familienrecht

FamilienrechtBeispiel 1:

Petra L. (30), Mutter zweier Kinder (3 und 6) will sich scheiden lassen und fragt nach dem Unterhalt, der ihr von ihrem Noch-Ehemann zusteht. Dieser gibt vor, den Regelunterhalt für die Kinder nicht zahlen zu können. Das OLG Naumburg hat in einem vergleichbaren Fall Ende 2008 dem Unterhaltsverpflichteten eine "gesteigerte Erwerbsobliegenheit" auferlegt. Er muss sich jetzt bundesweit um eine besser bezahlte Stelle bemühen, um den Mindestunterhalt zahlen zu können.

Bespiel 2:

Ludwig P. (42) möchte sich scheiden lassen udn sucht Rechtsrat zu seiner Unterhaltsverpflichtung gegenüber seinen drei Kindern (11, 8 und 3).

Seine Anwältin kann ihm sagen, dass im Regelfalldie Hälfte des Kindergeldes, welches seine Frau erhält, auf den Unterhalt angerechnet werden kann, so dass er diesen Anteil nicht bezahlen muss, und erklärt ihm die geltenden Voraussetzungen. Nicht in den Unterhaltsbeträgen enhtalten sind nach neuester Rechtssprechung z.B. die Kindergartengebühren, die grundsätzlich zusätzlich zum Unterhalt bezahlt werden müssen.

 

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